Aktuelle Einsätze
14.09.2023 um 12:17 Uhr H 2 - kleine dringliche Hilfeleistung Paulinenstraße mehr
13.09.2023 um 12:08 Uhr B 3 - Brandmeldeanlage Kuranlagenallee mehr
12.09.2023 um 15:49 Uhr B 3 - Brandmeldeanlage Wilhelmschule Bad Wildbad mehr
09.09.2023 um 15:45 Uhr B 1 - Kleinbrand Neue Steige mehr

Stellen Sie sich vor:

Sie wohnen beim Feuerwehrhaus oder an der Hauptstraße. Nachts um 3 Uhr fährt mit tatü-tata und Riesenkrach die Feuerwehr an ihrem Haus vorbei.

Sie werden wach! Was denken Sie?

  • Hoffentlich können die Feuerwehrleute noch rechtzeitig helfen oder
  • Die werden doch nicht zu uns kommen oder
  • Sind alle unsere Kinder zu Hause oder
  • Müssen die so einen Krach machen und mich in meiner wohlverdienten  Nachtruhe stören!

Wird die Feuerwehr alarmiert, zählt jede Sekunde. Minuten entscheiden oftmals über Leben und Tod, über kleines Feuer oder Großbrand mit riesigem Sachschaden. Darum muss die Feuerwehr im Schadensfall möglichst rasch an der Einsatzstelle sein. Und dabei helfen ihr die Sonderrechte nach  § 38 Straßenverkehrsordnung. Diese können aber nur in Anspruch genommen werden mit Blaulicht und Martinhorn. Es ordnet an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ Das Blaulicht allein ist hierfür unzulässig.

Stellen sie sich vor, dass diese „krachmachenden“ Feuerwehrleute

  • Vor 5 Minuten noch selbst in ihren Betten waren – wie Sie
  • Um 6 Uhr wieder zur Arbeit müssen – wie Sie
  • Die nächsten 2 oder 3 Stunden nicht mehr schlafen werden (was oftmals auch für die Familien gilt)

 

Ihre Feuerwehr – Tag und Nacht für sie einsatzbereit – dankt Ihnen für ihr Verständnis.  

 

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